Was versteht man unter Au-Pair?Ein Au-Pair ist ein junger Mensch aus einem fremden Land, dem die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache und die kulturellen Gegebenheiten eines anderen Landes kennenzulernen. Der Grundgedanke hierbei ist, ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Das Au-Pair sollte als gleichberechtigtes Familienmitglied auf Zeit angesehen werdenund in alle Aktivitäten der Familie einbezogen werden. Im Gegenzug hilft das Au-Pair bei der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. Au-pairs sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, unverheiratet und haben keine Kinder. Sie verfügen bereits über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Das bietet das Au-Pair seiner GastfamilieDas Au-Pair unterstützt Sie bei der Betreuung Ihrer Kinder indem es zum Beispiel Aufgaben übernimmt wie wecken, anziehen, gemeinsam frühstücken, zur Schule oder in den Kindergarten begleiten, spazieren gehen, Hausaufgaben beaufsichtigen, mit den Kindern spielen, vorlesen, basteln und für sie da zu sein. Auerdem erledigt das Au-Pair einfache Aufgaben im Haushalt wie zum Beispiel kleine Mahlzeiten zubereiten, Küche aufräumen, mithelfen die Wohnung in Ordnung zu halten, Staub wischen und staub saugen, die Waschmaschine füllen, Kleidung aufhängen und zusammenlegen, bügeln, Haustiere betreuen, Pflanzen versorgen und das Haus hüten. Das Au-Pair sollte allerdings keine Putzfrau ersetzen. Die täglichen Arbeiten eines Au-Pairs sind je nach Bedürfnissen und Eigenarten der Gastfamilie sehr verschieden und werden individuell zwischen dem Au-Pair und der Familie festgelegt.Wer kann ein Au-Pair aufnehmen?Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss von Geburt an Deutsch sein. (Von dieser Regel gibt es teilweise auch Ausnahmen). Auch alleinerziehende Elternteile und Familien, in denen nur einer der Partner als Muttersprache Deutsch spricht, können ein Au-Pair aufnehmen. Grundsätzlich sollten die Gasteltern Aufgeschlossenheit und Verständnis gegenüber dem neuen Familienmitglied aufbringen und einen ausreichenden Familienkontakt gewährleisten.Dauer des Au-Pair AufenthaltesIn der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate. Sommer-Au-pair Aufenthalte zwischen 2-3 Monaten.Arbeit, Freizeit und UrlaubDie Mithilfe beträgt 30 Stunden pro Woche und darf täglich 5 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit sollte aber im Voraus geregelt werden, damit das Au-Pair die Möglichkeit hat, seine Freizeit zu planen. Dazu kommen noch 2-3 Abende Babysitting. Dem Au-Pair sind in der Regel mindestens ein und ein halber Tag Freizeit pro Woche zu gewähren. Es sollte mind. 1 mal pro Monat ein Sonntag sein. Es muss auf jeden Fall immer gewährleistet sein, dass das Au-Pair einen Gottesdienst besuchen kann. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr erhält das Au-Pair 4 Wochen bezahlten Urlaub. Bei einer kürzeren Aufenthaltdauer wird der Urlaubsanspruch anteilsmäig berechnet.Typische Tätigkeiten des Au-pair in DeutschlandKinderbetreuung:
Leichte Hausarbeiten:
Keine Au-pair Tätigkeiten:
SprachkursJedem Au-Pair muss die Möglichkeit geboten werden einen Sprachkurs zu besuchen. Die Kosten für die Fahrt zum Kursort (Monatsfahrkarte für öffentl. Nahverkehr) übernimmt die Gastfamilie. Die Gebühren für den Sprachkurs übernimmt das Au-Pair selbst. Unterkunft und VerpflegungUnterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie zur Verfügung gestellt. Das Au-Pair hat Anspruch auf ein eigenes, sachgerecht möbliertes Zimmer. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familie. Taschengeld, Reisekosten und VersicherungDie Höhe des Taschengeldes beträgt mindestens 260 Euro pro Monat. Die Kosten für die An- und Abreise trägt das Au-Pair selbst, die Gastfamilie kann jedoch selbstverständlich eine Beteiligung anbieten. Die Gastfamilie muss für das Au-Pair eine Krankenversicherung für die gesamte Zeit abschlieen. Sie beträgt ca. 30-40 Euro pro Monat. Denken Sie dran, Sie haften für alle eventuellen Schäden, die das Au-Pair verursacht. Daher ist es sinnvoll nicht unbedingt die günstigste Variante auszuwählen. Auflösung des Au-Pair VerhältnissesLeider kann es Gründe geben, die zu einer Beendigung des Au-Pair Verhältnisses führen können. Sowohl die Gastfamilie als auch das Au-Pair können mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist das Au-Pair Verhältnis kündigen. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-Pair so lange bleibt, bis beide geeigneten Ersatz gefunden haben. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt. Eine "Eingewöhnungszeit" von ein paar Wochen ist für beide Seiten normal. Alle Unstimmigkeiten und Unzufriedenheiten sollten ohne Aufschub ausgesprochen werden. Wir werden Ihnen natürlich bei allen Problemen behilflich sein und mit Rat und Tat zur Seite stehen. | |
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