Informationen für Familien

Was versteht man unter Au-Pair?

Ein Au-Pair ist ein junger Mensch aus einem fremden Land, dem die Möglichkeit gegeben wird, die Sprache und die kulturellen Gegebenheiten eines anderen Landes kennenzulernen. Der Grundgedanke hierbei ist, ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Das Au-Pair sollte als gleichberechtigtes Familienmitglied auf Zeit angesehen werden und in alle Aktivitäten der Familie einbezogen werden. Im Gegenzug hilft das Au-Pair bei der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. Au-pairs sind zwischen 18 und 27 Jahre alt, meist unverheiratet und haben keine Kinder. Sie verfügen bereits über Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Das bietet das Au-Pair seiner Gastfamilie

Das Au-Pair unterstützt Sie bei der Betreuung Ihrer Kinder. Zum Beispiel beim wecken, anziehen, gemeinsam Frühstücken, zur Schule oder in den Kindergarten begleiten, spazieren gehen, Hausaufgaben beaufsichtigen, mit den Kinder spielen, vorlesen, basteln und für sie da zu sein. Auerdem erledigt das Au-Pair einfache Aufgaben im Haushalt wie zum Beispiel kleine Mahlzeiten zubereiten, Küche aufräumen, mithelfen die Wohnung in Ordnung zu halten, Staub wischen und Staub saugen, die Waschmaschine füllen, Kleidung aufhängen und zusammenlegen, bügeln, Haustiere betreuen, Pflanzen versorgen und das Haus hüten. Das Au-Pair sollte allerdings keine Putzfrau ersetzen. Die täglichen Arbeiten eines Au-Pairs sind je nach Bedürfnissen und Eigenarten der Gastfamilie sehr verschieden und werden individuell zwischen dem Au-Pair und der Familie festgelegt.

Wer kann ein Au-Pair aufnehmen?

Eine unbedingt Voraussetzung für die Aufnahme eines Au-pairs in Ihre Familie gilt, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Als Familien zählen neben Ehepaaren und unverheiratete Paare auch alleinerziehende Elternteile sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Die Familiensprache muss Deutsch sein. Das Au-pair das nicht aus einem Heimatland der Gasteltern kommen und es dürfen eine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen. Grundsätzlich sollten die Gasteltern Aufgeschlossenheit und Verständnis gegenüber dem neuen Familienmitglied aufbringen und einen ausreichenden Familienkontakt gewährleisten.

Dauer des Au-Pair Aufenthaltes

In der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate. Sommer-Au-pair Aufenthalte zwischen 2-3 Monaten.

Arbeit, Freizeit und Urlaub

Die Mithilfe des Au-pairs beträgt 30 Stunden pro Woche und darf täglich 6 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit sollte aber im Voraus geregelt werden, damit das Au-Pair die Möglichkeit hat, seine Freizeit zu planen. Dazu kommen noch 2-3 Abende Babysitting pro Monat. Dem Au-Pair sind in der Regel mindestens ein und ein halber Tag Freizeit pro Woche zu gewähren. Es sollte mind. 1 mal pro Monat ein Sonntag sein. Das Au-pair muss seine Relgion voll ausüben dürfen. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr erhält das Au-Pair 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer kürzeren Aufenthaltdauer wird der Urlaubsanspruch anteilsmäig berechnet (2 Werktage pro vollen Monat ).

Typische Tätigkeiten des Au-pair in Deutschland

Kinderbetreuung:

  • die Kinder morgens wecken und ihnen beim Anziehen behilflich sein.
  • das Kinderzimmer aufräumen, Staubsaugen sowie die Kinderbetten machen.
  • die Kinder zur Krabbelgruppe, zum Kindergarten und/oder zur Schule begleiten.
  • mit den Kindern gemeinsam kleine Ausflüge unternehmen (z.B. Zoobesuch, Picknick im Park, Kinobesuch, ect.).
  • kleine Mahlzeiten (einfache Gerichte) zubereiten.
  • Betreuung von Kindergartenkindern: basteln, malen, zum Spielplatz und zu Spielkameraden begleiten, Gesellschaftsspiele spielen ect.
  • Schulkindbetreuung: Hausaufgabenbetreuung, Gesellschaftsspiele, Sport, basteln, malen usw.

Leichte Hausarbeiten:

  • das eigene Zimmer aufräumen (inkl. Staubwischen und Staubsaugen).
  • die Waschmaschine füllen, Wäsche aufhängen und falten.
  • die Kinderkleidung bügeln, evtl. auch die Wäsche der Gasteltern (nach Absprache).
  • Mahlzeiten vorbereiten (z.B. Kartoffeln schälen).
  • kleine Mahlzeiten für die Kinder zubereiten.
  • den Tisch decken bzw. abräumen.
  • die Geschirrspülmaschine ein- bzw. ausräumen.
  • kleine Einkäufe tätigen (keine Großeinkäufe), Lebensmittel einräumen usw.
  • Mithilfe bei leichter Gartenarbeit und der Haustierbetreuung.

Keine Au-pair Tätigkeiten:

  • Grobe Hausarbeiten wie z.B. Fenster putzen, Auto putzen, Renovierungsarbeiten, Erledigen groer Einkäufe gehören nicht zu leichter Hausarbeit.
  • Leichte Hausarbeiten sollen in angemessenem Umfang vom Au-pair übernommen werden. Das Au-pair hat in der Regel vor allem Zeit für die Kinder und die meisten Tätigkeiten beschränken sich vorrangig auf die Kinderbetreuung

Sprachkurs

Jedem Au-Pair muss die Möglichkeit geboten werden einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gebühren für den Sprachkurs übernimmt das Au-Pair selbst, die Gastfamilie unterstützt das Au-pair bei den Kosten für den Sprachkurs mit zusätzlich 50 € im Monat, zum Beispiel mit der Übernahme der Fahrkosten zum Kursort (Monatsfahrkarte für öffentl. Nahverkehr).

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung werden von der Gastfamilie zur Verfügung gestellt. Das Au-Pair hat Anspruch auf ein eigenes, sachgerecht möbliertes Zimmer. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familie.

Taschengeld, Reisekosten und Versicherung

Die Höhe des Taschengeldes beträgt mindestens 260 Euro pro Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Abreise trägt das Au-Pair selbst, die Gastfamilie kann jedoch selbstverständlich eine Beteiligung anbieten. Die Gastfamilie muss für das Au-Pair eine Krankenversicherung für die gesamte Zeit abschließen. Sie beträgt ca. 30-40 Euro pro Monat. Denken Sie dran, Sie haften für alle eventuellen Schäden, die das Au-Pair verursacht. Daher ist es sinnvoll nicht unbedingt die günstigste Variante auszuwählen. ( Mehr zum Thema Au-pair Versicherung )

Auflösung des Au-Pair Verhältnisses

Leider kann es Gründe geben, die zu einer Beendigung des Au-Pair Verhältnisses führen können. Sowohl die Gastfamilie als auch das Au-Pair können mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist das Au-Pair Verhältnis kündigen. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-Pair so lange bleibt, bis beide geeigneten Ersatz gefunden haben. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt. Eine "Eingewöhnungszeit" von ein paar Wochen ist für beide Seiten normal. Alle Unstimmigkeiten und Unzufriedenheiten sollten ohne Aufschub ausgesprochen werden. Wir werden Ihnen natürlich bei allen Problemen behilflich sein und mit Rat und Tat zur Seite stehen.


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