TelefonnutzungEs liegt im Ermessen der Familie in welchen Umfang das Au-pair das Telefon benutzen darf. Dies sollte unmissverständlich zu Beginn des Aufenthaltes geregelt werden. Dem Au-pair sollte aber auf jeden Fall erlaubt werden, unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland, die Familie im Heimatland telefonisch über das Eintreffen bei der Gastfamilie zu informieren. KrankheitWenn Ihr Au-pair einmal krank wird sollte sich die Familie um das Au-pair kümmern und einen Arzt wenn nötig konsultieren. Denken Sie daran, das ein Au-pair wie ein Familienmitglied behandelt wird. Das Taschengeld wird weiterbezahlt. FührerscheinNach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pairs aus Ländern auerhalb der EU nur 6 Monate gültig. Dies kann aber auf 12 Monate verlängert werden. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen. Wenn das Au-pair PKW's der Familie nutzt, so empfiehlt es sich den Versicherungsschutz der Fahrzeuge anzupassen, um alle vor ungewollten Überraschungen zu schützen. |
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