Vermittlungsablauf

sobald Sie sich für einen unserer Bewerber entschlossen haben, sie haben schon mit Ihm telefoniert und denken das er zu Ihnen passen könnte. Dann ist es Zeit die nächsten Schritte einzuleiten und zwar das Au-pair einzuladen.

Au-pairs aus nicht EU-Staaten

Für die Einladung eines Au-pairs aus nicht EU-Staaten sind 2 Dokumente erforderlich:

  • den Au-pair Vertrag (zw. Gastfamilie und Au-pair), in dem die Arbeitsbedingungen festgesetzt werden
  • den Einladungsbrief an das Au-pair, in dem Sie sich vorstellen, und das Au-pair für entsprechenden Zeitraum einladen.

Entsprechende Vertragsentwurfe werden Sie dann rechtzeitig von uns erhalten. Diese Dokumente leite wir an unsere Partneragentur im Ausland weiter, die zuständig für die überprüfung und Vorbereitung der Au-pairs ist. Das Au-pair legt diese Unterlagen beim Konsulat vor, um den Visumantrag stellen zu dürfen.

Nach 4-5 Wochen erhalten Sie vom Arbeitsamt einen Fragebogen den Sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Das Au-pair bekommt das Visum in ca. 8 Wochen nach dem sie das Visum beantragt hat. Wir halte Sie in dieser Zeit auf dem Laufenden über den Fortschritt der Bearbeitung der Unterlagen.

Folgende Zwischenstationen müssen durchlaufen werden:

  • deutsches Konsulat im Ausland
  • Bundesverwaltungsamt Köln
  • Ausländeramt an Ihrem Ort
  • Arbeitsamt an Ihrem Ort (i.d.R. nach 4-5 Wo.)
  • Bundesverwaltungsamt Köln
  • deutsches Konsulat im Ausland

In einigen Fällen müssen Sie auch aktiv werden, da wir wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht von jeder Behörde eine Auskunft bekommen und es vorkommen kann, das Unterlagen zu lange in einem Amt stecken bleiben.

Die Zwischenstationen reduzieren sich drastisch wenn Sie eine Vorwegzustimmung beim Ausländeramt am Ort beantragen und erhalten (diese wird aber nur in Härtefällen erteilt), in diesem Fall bekommt das Au-pair das Visum innerhalb von zwei Tagen. Es macht aber immer Sinn beim Ausländeramt sowie bei der Agentur für Arbeit vorstellig zu werden. Damit kann zeitaufwendiges Hin und Herschicken von Formularen entfallen und Ihr Au-pair bekommt das Visum schneller.

Sobald das Au-pair das Visum erhält vereinbaren wir (nachdem wir es, natürlich abgesprochen haben), wann und wo sie ankommt, und sie abgeholt werden kann.

Au-pairs aus EU-Staaten:

Für die Au-pairs aus den EU-Staaten ist nur der Au-pair Vertrag notwendig, da diese ohne spezielles Visum in andere EU-Staaten reisen dürfen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muss aber bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltserlaubnis - EG" beantragt werden.

Kurz vor Ankunft

Kurz bevor das Au-pair ankommt, müssen Sie noch die Versicherung abschlieen, damit das Au-pair ausreichend abgesichert ist. Einen entsprechende Empfehlung werden Sie von uns erhalten.

Nach der Ankunft

Innerhalb der ersten Woche:

  • Das Au-pair beim Einwohnermeldeamt (Ausländerbehörde) und Arbeitsamt (i.d.R. ist es ausreichend, wenn telefonisch ein Formular angefordert wird, das dann ausgefüllt zurückgeschickt werden muss) anzumelden.
  • Anmeldung am Deutschkurs

Innerhalb der ersten 2 Monate:

Visumsverlängerung für 1 Jahr

Nach Ablauf des Au-pair Vertrages:

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde


Büro: +49 (0)5321 - 78 64 00
Fax:   +49 (0)321 - 21 20 67 44

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