Visum

Nicht-EU-/EWR Au-pairs benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor der Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde. Die Arbeitserlaubnis wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder deren Zusage voraus. Die Arbeitserlaubnis muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaunahme eingeholt werden.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts einen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes. Au-pairs aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten benötigen zur Einreise nur ihren gültigen Personalausweis. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muss bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltserlaubnis - EG" beantragt werden.

Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen bei Beantragung des Visums noch nicht 27 Jahre alt sein . Ausnahmen sind möglich für Au-pairs aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern. Das Visum sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, dass die Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltserlaubnis nicht überschritten wird.

Zur Beantragung des Visums sollte das Au-Pair persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:

  • 3 vollständig, in Deutsch ausgefüllte Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 3 Passfotos
  • gültiger Reisepass (Gültigkeit sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus)
  • zwei Kopien der Identifikationsseite des Reisepasses (Personendaten)
  • Einladung der Gastfamilie bzw. Vertrag mit der Vermittlungsagentur

Die Wartezeit auf das Visum dauert in der Regel 6 - 8 Wochen.


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